Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Bremer Postbearbeitung GmbH & Co. KG

 

  1. Geltung, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Bereitstellung
  2. Für alle Lieferungen, Services und für alle sonstigen – außer durch “Vertrag Miete” vereinbarte – Leistungen der Bremer Postbearbeitung GmbH & Co. KG (“BPB”) gegenüber Unternehmern nach§ 14 BGB gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BPB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Angebote von BPB stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eine angebotsgemäße Bestellung als verbindliche Vertragsofferte abzugeben, an die er zehn (10) Tage gebunden ist. Bestellungen nimmt BPB durch Vertragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung an (“Auftrag”).
  4. Handelsübliche inhaltliche, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. BPB behält sich auch die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
  5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist es Sache des Kunden, für die technischen Voraussetzungen zum Betrieb des Vertragsgegenstandes, insbesondere Strom-, Internet- (insbesondere zugänglicher LAN-Anschluss mit Minimum DSL in der Nähe des Aufstellungsortes) und Telefonanschlüsse, zu sorgen. Dies gilt auch für die Montage, Installation, Einrichtung oder Inbetriebnahme des Vertragsgegenstands

oder die Einweisung des Bedienpersonals des Kunden. Sofern Anschlussmöglichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt nicht kundenseitig bereitgestellt worden sind, fallen entstehende Mehrkosten dem Kunden zur Last.

  1. Zahlungsbedingungen
  2. Preise sind Nettopreise, zzgl. der Jeweils zum Zeitpunkt der Leistung darauf anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen für Dauer­/ oder Serviceverträge sowie Lizenzgebühren sind – soweit nicht abweichend vereinbart – am Anfang Jeder Abrechnungs-/Vertragsperiode zu bezahlen. Im Übrigen verstehen sich die Preise ab Lieferung, Im Falle von Software ab Geschäftssitz der BPB, bei sofortiger netto Kasse gegen Rechnung bzw. gegen Abnahme, sofern eine solche vereinbart ist. Im Einzelnen ergeben sich die Preise, auch für Lieferung und Installation, sowie Abrechnungsperioden und Vertragslaufzeiten aus den Vertragsdaten bzw. Leistungsscheinen.
  3. Servicegebühren kann BPB durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ändern, Jedoch um nicht mehr als 5 % der Sätze des vorangegangenen Vertragsjahres. Bel Erhöhungen von mehr als 3 % kann der Kunde den Servicevertrag schriftlich mit einer Frist von drei Wochen zum angekündigten Erhöhungszeitraum kündigen.
  4. Ab Fälligkeit und Rechnungszugang ist BPB berechtigt, Fälligkeitszinsen zu berechnen, außer die Zahlungen gehen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf dem Konto von BPB erfolgt.
  5. Fälligkeits- und Verzugszinsen fallen in gesetzlich vorgesehener Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz an.
  6. Gegen Zahlungsansprüche von BPB kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist sowie aus dem selben Rechtsverhältnis stammt.
  7. Im Falle von Rücklastschriften erhebt BPB eine Gebühr in Höhe von EUR 12,00 netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Dem Kunde bleibt der Nachweis vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  8. Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt sowie Lieferung und Leistung
  9. Die Lieferung erfolgt ab der im Vertragsformular benannten Betriebsstätte von BPB, wo auch der Erfüllungsort Ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Installation, Abnahme, Einweisungen und Mängelbehebung werden am Installationsort des Kunden durchgeführt. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist BPB berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
  10. BPB ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
  11. Alle Vertragsgegenstände bleiben Eigentum von BPB bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die BPB aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Preises. Bis zur Erfüllung aller Forderungen von BPB wird nur das widerrufliche und vorläufige Recht zum Besitz sowie zur Nutzung der Vorbehaltsware gewährt.
  12. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BPB unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, das vorläufige Recht zum Besitz und zur Nutzung der Vorbehaltsware zu widerrufen. BPB ist nach dem Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware sofort auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und deren Nutzung, insbesondere bei Software, zu untersagen.
  13. Leistungszeit
  14. Leistungszeiten von BPB sind freibleibend, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart. Nimmt BPB bei Service-Verträgen eine Leistungshandlung trotz Aufforderung in angemessener bzw. vereinbarter Zeitspanne (bei Software mindestens 30 Tage) nicht vor oder tritt ein Leistungserfolg nicht ein, hat der Kunde während der Vertragslaufzeit Anspruch auf Wiederholung der Leistungsbemühung von BPB. Verzug tritt erst ein, wenn eine mit angemessener Frist schriftlich angeforderte Wiederholung fehlschlägt. Ist BPB binnen dieser Frist nicht in der Lage, eine Leistungshandlung zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, den Jeweiligen Auftrag hinsichtlich des betreffenden Leistungsteils zu kündigen.
  15. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BPB die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.-, hat BPB auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BPB, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit teilweise hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird BPB von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine darüber hinausgehenden Ansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BPB nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt worden ist.
  16. Haftung
  17. Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sei es etwa wegen Nichterfüllung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und unerlaubter Handlung sind gegen BPB, sowie gesetzlichen Vertretern, sowie gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherung, die den Erwerber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

BPB haftet Im Übrigen in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden, dem seiner gesetzlichen Vertreter und dem seiner leitenden Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;

außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten, hier auch der einfachen Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung wird der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  1. Bei Verlust von Daten haftet BPB nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung in anwendungsadäquaten Intervallen (d.h. regelmäßig, mindestens einmal täglich) durch den Kunden erforderlich ist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für solche Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Vorstehender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des von BPB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BPB beruhen.
  4. Untersuchungs- und Rügepfllcht sowie Abnahme/ Mängel und Gewährleistung
  5. Für den kaufmännischen Kunden gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht für Kauf und Werklieferungen, selbst wenn diese Zusatzleistungen wie z.B. Montage oder Installation mit beinhalten. Für sog. Updates, Releases, Patches oder Bug-Fixes, die aufgrund eines Software-Service- Vertrages zur Verfügung gestellt werden, gilt dies entsprechend.
  6. Einzelleistungen, z.B. aus Geräte-Service-Verträgen, die Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder sonstige Arbeiten an bereits gelieferten Geräten zum Inhalt haben, sind jeweils abzunehmen.
  7. Anfallende Abnahmen dürfen vom Kunden nur wegen nicht unwesentlicher oder nicht nachbesserungsfähiger Mängel verweigert werden; erklärt der Kunde dessen ungeachtet keine Abnahme, gilt diese mit Ablauf von zwei (2) Wochen nach der Zurverfügungstellung der Leistung, bzw. nach dem Abnahmetermin – wenn ein solcher vereinbart ist -, als rügelos erteilt. Die Frist beginnt nicht, bevor BPB den Kunden auf die Frist und die Folgen der Versäumung hingewiesen hat.
  8. Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der kaufmännische Kunde spätestens binnen zehn (10) Tagen nach Ablauf vorstehender Abnahmefrist gemäß Ziffer 7.3, sofern eine solche anfällt, und Im Übrigen nach dem Erhalt der Leistung von BPB anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind BPB binnen einer Ausschlussfrist von zehn (10) Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Verspätete Anzeigen schließen insoweit Ansprüche des Kunden aus.
  9. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass von BPB übereignete Produkte einen Mangel aufweisen, ist BPB berechtigt nach ihrer Wahl zu verlangen, dass:
  10. das mangelhafte Teil bzw. gesamte Produkt auf ihre Kosten zur Reparatur und anschließender Rücksendung an BPB geschickt wird;
  11. der Kunde das mangelhafte Produkt bereithält und ein Service- Techniker von BPB zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen;
  12. der Kunde bei mangelhafter Software ein von BPB zugesandtes Update/ Patch/ Bug-Fix installiert. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann BPB diesem Verlangen entsprechen, wobei die hierdurch bedingte zusätzliche Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von BPB zu bezahlen sind.
  13. Bei Softwaremängeln ist der Kunde ferner verpflichtet, BPB angemessene Hilfe bei der Fehlerbehandlung zu leisten.
  14. Mangelansprüche des Kunden entfallen, soweit ein etwaiger Mangel auch darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von BPB Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert oder nicht gemäß den BPB-Richtlinien und BPB-Spezifikationen installiert, betrieben und gepflegt oder Softwarefehler zu verantworten hat. Die Kosten der Mangelbeseitigung trägt in diesem Fall der Kunde und hat für eine ausreichende Verpackung und einen gesicherten Tramsport Sorge zu tragen.
  15. Verbrauchsmaterialien sowie notwendige Strom- bzw. etwaige Telekommunikationsanschlüsse oder Drittleistungen (z.B. FranklT der Deutschen Post AG) sind Sache des Kunden. Wegen hierdurch verursachter Störungen und Schäden gelten die Jeweiligen Bestimmungen der jeweils zugehörigen Leistungsscheine.
  16. Die Minderung Ist für unwesentliche Mängel ausgeschlossen. Der Rücktritt des Kunden ist bei nicht von BPB zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen. Ein Rücktritt setzt ferner voraus, dass eine Nachfristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbunden wurde. Bei Service-Verträgen tritt an die Stelle des Rücktritts ein Kündigungsrecht.
  17. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von BPB nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.
  18. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel und Zubehör.
  19. Selbständige Garantieleistungen des Herstellers bleiben von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
  20. Vertragslaufzeit bei Serviceverträgen

Serviceverträge sind auf ein Jahr befristet, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzelt bzw. zum Ende eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine BPB Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

  1. Gerichtsstand/ Rechtswahl/ Sonstiges
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreite im Zusammenhang mit einem Auftrag das für den Hauptsitz von BPB zuständige Gericht. Zudem ist BPB berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend Im Fall einer vertraglichen Lücke.